Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2026 — Black Edge / Vorbi.ai, Požarevac, Serbien

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Black Edge (handelnd unter der Marke Vorbi.ai, nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") im Bereich KI-Beratung, Automatisierung und verwandter Dienstleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des anwendbaren Rechts (B2B).

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich künstliche Intelligenz und Digitalisierung, insbesondere:

  • KI-Beratung und Strategieentwicklung
  • Implementierung von Workflow-Automatisierungen (z. B. mit n8n, Make, Zapier)
  • Entwicklung und Integration von KI-Chatbots
  • Entwicklung und Integration von KI-Voice-Agents
  • KI-Workshops und Mitarbeiterschulungen
  • Entwicklung von maßgeschneiderter Software, Dashboards und Integrationen

Der konkrete Leistungsumfang für jeden Auftrag ergibt sich aus dem individuellen Angebot des Auftragnehmers.

§ 3 Angebote und Vertragsschluss

Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Mündliche Absprachen, Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ist ausreichend).

§ 4 Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen, sofern dies dem Auftraggeber mitgeteilt wird und keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

§ 5 Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) netto. Da der Auftragnehmer seinen Sitz in Serbien hat und nicht umsatzsteuerpflichtig in der EU ist, wird auf die Leistungen keine EU-Mehrwertsteuer erhoben. Auftraggeber mit Sitz in der EU sind ggf. verpflichtet, das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Projekten kann eine Anzahlung von bis zu 50% des Auftragswertes vereinbart werden.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Beträge auszusetzen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung in zumutbarem Umfang zu unterstützen und alle notwendigen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig bereitzustellen.

Verzögerungen, die durch mangelhafte oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.

§ 7 Projektablauf und Termine

Zeitangaben zu Projektdauer und Lieferterminen sind Schätzungen und nicht verbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindliche Fristen vereinbart wurden.

Der Auftragnehmer bemüht sich, vereinbarte Zeitpläne einzuhalten. Verzögerungen durch Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (z. B. Drittanbieter-APIs, technische Änderungen durch den Auftraggeber, höhere Gewalt), berechtigen nicht zum Schadensersatz.

§ 8 Geistiges Eigentum

Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse (Software, Automatisierungen, Chatbot-Flows, Dokumentationen) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

Nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts erhält der Auftraggeber ein nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für den im Angebot definierten Verwendungszweck. Eine Weiterlizenzierung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 9 Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme frei von wesentlichen Mängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 30 Tage ab förmlicher Abnahme durch den Auftraggeber.

Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung des Entgelts verlangen.

§ 10 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und auch dann nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert des jeweiligen Projekts begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

§ 11 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische und kommerzielle Informationen sowie personenbezogene Daten.

§ 12 Kündigung

Laufende Dienstleistungsverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei schwerwiegend gegen ihre Vertragspflichten verstößt und trotz schriftlicher Abmahnung keine Abhilfe schafft.

§ 13 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt (salvatorische Klausel). Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet das Recht der Republik Serbien Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Požarevac, Serbien, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

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